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WHAT IS A "STRAFBEFEHL"?
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Strafverfahren ohne mündliche Verhandlung.
An Stelle des Urteils wird der schriftliche Strafbefehl erlassen.
Dieser steht in seinen Wirkungen einem Urteil jedoch gleich, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt wird.
Das bedeutet, dass die Strafe vollstreckbar ist und gegebenenfalls im Bundeszentralregister eingetragen und auch in einem etwaigen polizeilichen Führungszeugnis wiedergegeben wird.
Sie möchten selbst Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen oder eine Gewährung von Zahlungserleichterungen beantragen?
Nutzen Sie diese Formulare:
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